Gründung des Energieverbands Stade, ein freiwilliger Zweckverband von Kommunen rechts der Weser, der später in Energieverband Elbe-Weser umbenannt wird. Der Energieverband Stade ist zunächst für die Durchführung der Stromversorgung im Verbandsgebiet zuständig, später in Teilbereichen auch für die Gasversorgung.
Auf diesen Seiten finden Sie neben einer Vorstellung auch die Historie des EWE-Verbandes.
Wer ist der EWE-Verband?
Der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband (EWE-Verband) ist ein Zweckverband, dem 21 Kommunen aus dem Ems-Weser-Elbe-Gebiet angehören. Seine Kernaufgabe betrifft die Sicherstellung der Energieversorgung im Verbandsgebiet. Über seine Beteiligungsgesellschaften ist der EWE-Verband mittelbarer Mehrheitsaktionär der nicht börsennotierten Aktiengesellschaft EWE AG.
Der Verband ist 2006 aus einer Zusammenführung des Landeselektrizitätsverbands Oldenburg (LEV) und des Energieverbands Elbe-Weser (EEW) hervorgegangen. Als Zweckverband handelt es sich beim EWE-Verband um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne der §§ 7 ff. des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG).
Der Verband hat seinen Sitz in der Gartenstraße 7 in Oldenburg.
Verbandsmitglieder
Dem EWE-Verband gehören seit seiner Gründung 17 Landkreise und 4 Städte an, die entsprechend der Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung folgende prozentuale Beteiligungsgröße innehaben:
- die Stadt Oldenburg 11,51 %
- der Landkreis Friesland 10,61 %
- der Landkreis Cloppenburg 10,26 %
- der Landkreis Wesermarsch 9,84 %
- die Stadt Delmenhorst 8,64 %
- der Landkreis Vechta 6,53 %
- der Landkreis Emsland 5,18 %
- der Landkreis Oldenburg 5,06 %
- der Landkreis Ammerland 4,85 %
- die Stadt Leer 4,02 %
- der Landkreis Harburg 3,59 %
- der Landkreis Stade 2,90 %
- der Landkreis Aurich 2,85 %
- der Landkreis Rotenburg 2,74 %
- der Landkreis Cuxhaven 2,59 %
- der Landkreis Verden 2,02 %
- der Landkreis Osterholz 1,73 %
- der Landkreis Leer 1,67 %
- die Stadt Cuxhaven 1,28 %
- der Landkreis Heidekreis 1,25 %
- der Landkreis Wittmund 0,88 %
Aufgaben des Verbandes
Kernaufgabe des EWE-Verbandes ist es, das Gebiet der Verbandsmitglieder im Interesse des Gemeinwohls sicher, preisgünstig, umwelt- und ressourcenschonend mit elektrischer Energie, Gas und Wärme zu versorgen und alle dafür geeigneten Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um typische, die Daseinsvorsorge betreffende Aufgaben, die originär den kommunalen Gebietskörperschaften obliegen, vom Verband aber für seine Mitgliedskommunen übernommen werden. Der EWE-Verband kommt diesem öffentlichen Auftrag (Energieversorgung, zugehörige Infrastrukturverantwortung (Energienetze) und dauerhafte Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet) durch seine mittelbare Beteiligung an der EWE AG nach.
Darüber hinaus kann der Verband weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, sofern diese der örtlichen Gemeinschaft dienen und das nachbarschaftliche Zusammenleben mit anderen Kommunen fördern (insbesondere Aufgaben der weiteren Energieversorgung, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallbeseitigung und -verwertung und der Telekommunikation). Weitere Aufgabe können die Förderung von Kunst, Kultur- und Denkmalpflege sowie die Unterstützung der Aufgaben des Unterrichtswesens, der Wissenschaft und des Sports im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung sein.
Strategischer Handlungsrahmen
Basierend auf den Aufgaben, die sich dem EWE-Verband gemäß seiner Verbandsordnung stellen, hat die Verbandsversammlung 2018 einen strategischen Handlungsrahmen beschlossen, der im Dezember 2023 in einer überarbeiteten Fassung aktualisiert wurde. Im Sinne einer Eigentümerstrategie definiert dieser wesentliche Leitplanken und Rahmenbedingungen für die unternehmerische Entwicklung der EWE AG aus der Perspektive des kommunalen Mehrheitsaktionärs. Die aktuelle Fassung können Sie hier einsehen.
Beteiligungsstruktur
Der Verband ist zu 100% an der Energieverband Elbe-Weser Beteiligungsholding GmbH beteiligt, die aktuell 15% der Anteile an der EWE AG hält.
Des Weiteren besteht eine 100%ige Beteiligung des Verbandes an der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH, die wiederum zu 100% an der Weser-Ems-Energiebeteiligungen GmbH beteiligt ist. Die Weser-Ems-Energiebeteiligungen GmbH hält derzeit 59% der Anteile an der EWE AG.
Organe des Verbandes
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Verbandsgeschäftsführerin bzw. der Verbandsgeschäftsführer.
Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ähnelt der Vertretung einer Kommune. Sie umfasst 63 Mitglieder, von denen jedes Verbandsmitglied drei benennt. In der Regel handelt es sich hierbei um den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten sowie zwei von der Vertretung des Verbandsmitglieds bestimmte weitere Personen.
Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung zählen z.B. die Beschlussfassung über Änderungen der Verbandsordnung, die Wahl aller Ämter (mit Ausnahme des Vorsitzenden des Verbandsausschusses) sowie die Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses, Beschlussfassungen über den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführung und die Beschlussfassung über eine Ausschüttung.
Die Verbandsversammlung kommt im Regelfall vier Mal pro Jahr zusammen. Sofern kein gewichtiger Grund einen Ausschluss der Öffentlichkeit bedingt, tagt sie in öffentlichen Sitzungen.
Der Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss ähnelt dem Hauptausschuss einer Kommune. Ihm gehören 21 Mitglieder an, ein Vertreter je Verbandsmitglied. Geborene Mitglieder des Verbandsausschusses sind die/der Verbandsgeschäftsführer(in), sein(e) Stellvertreter(in) und die/der Vorsitzende der Verbandsversammlung. Die übrigen 18 Mitglieder werden von den Kommunen vorgeschlagen und durch die Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss gewählt.
Aufgaben des Verbandsausschusses sind z.B. Weisungsbeschlüsse an die kommunalen Anteilseigner der EWE (die Beteiligungsgesellschaften des Verbandes) für die Hauptversammlungen der EWE AG, Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats der EWE AG, die Überwachung der Verbandsgeschäftsführung sowie die Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung.
Auch der Verbandsausschuss kommt In der Regel vier Mal im Jahr zusammen. Er tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen.
Verbandsgeschäftsführer(in)
Die Verbandsgeschäftsführerin/der Verbandsgeschäftsführer vertritt den Zweckverband nach außen. Sie/Er entspricht der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten einer Kommune. Sie/Er nimmt die Geschäfte der laufenden Verwaltung war.
Aktuelle Besetzung der Ämter
Verbandsgeschäftsführer: Herbert Winkel (LK Vechta)
Stellvertretender Verbandsgeschäftsführer: Heinz Feldmann (LK Leer)
Vorsitzender Verbandsversammlung: Thiemo Röhler (Stadt Cuxhaven)
Vorsitzender Verbandsausschuss: Sven Ambrosy (Landkreis Friesland)
Herr Winkel (l.) und Heinz Feldmann (r.)
Historie des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes
Erfahren Sie mehr über die Gründung und Entwicklung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes.
Der Energieverband Stade gründet die Überlandwerk Nord-Hannover AG (ÜNH), welche fortan die Betriebsführung im Verbandsgebiet übernimmt.
Gründung des Landeselektrizitätsverbands Oldenburg (LEV), ein Zweckverband von Kommunen links der Weser.
Der Landeselektrizitätsverband Oldenburg und die Stromversorgungs AG Oldenburg-Ostfriesland (Strosag, 1930 gegründet) fusionieren zum regionalen Stromversorger EWE AG.
Die EWE AG steigt in die Erdgasversorgung ein.
Gründung der Weser-Ems-Energiebeteiligungen GmbH (WEE GmbH) durch den LEV. Die WEE GmbH erwirbt die 74%ige Beteiligung des LEV an der EWE AG.
Umbenennung des Energieverbands Stade in Energieverband Elbe- Weser (EEW-Verband).
Gründung der Energieverband Elbe-Weser Beteiligungsholding GmbH (EEW GmbH) durch den EEW-Verband.
Verschmelzung der ÜNH AG auf die EWE AG; Mitanteilseigner an der EWE AG neben den kommunalen Anteilseignern ist die E.ON AG mit 27,4%, die bereits zuvor sowohl an der EWE AG als auch an der ÜNH AG beteiligt war. Die Beteiligung der WEE GmbH beläuft sich danach auf 59,4%, die der EEW GmbH auf 13,1%.
Die kommunalen Anteilseigner WEE GmbH und EEW GmbH erwerben die EWE-Anteile der E.ON AG und werden damit alleinige Eigentümer der EWE AG (WEE GmbH mit 81,9 %, EEW GmbH mit 18,1%).
Entstehung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsor- gungsverbandes (EWE-Verband) durch Zusammenführung des Energieverbands Elbe-Weser und des Landeselektrizitätsverbands Oldenburg.
Erster Verbandsgeschäftsführer wird Henning Schultz, der damalige Landrat des Landkreises Wittmund.
Gründung der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH durch den EWE-Verband. Die Gesellschaft ist seitdem alleinige Anteilseignerin der WEE GmbH.
Neuer Mitanteilseigner: EnBW wird neuer strategischer Partner von EWE und übernimmt 26% der EWE-Anteile. Der Verband hält die verbleibenden 74% mittelbar über seine Beteiligungsgesellschaften WEE GmbH (59%) und EEW GmbH (15%).
Hans Eveslage, zu diesem Zeitpunkt Landrat des Landkreises Cloppenburg, wird zum neuen Verbandsgeschäftsführer gewählt.
Heiner Schönecke, Mitglied des Niedersächsischen Landtags und Vertreter des Landkreises Harburg im EWE-Verband, wird neuer Verbandsgeschäftsführer.
Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse: EnBW veräußert 20% seiner EWE-Anteile. WEE GmbH und EEW GmbH übernehmen je 5%, 10% erwirbt EWE selbst. Der Verband hält mittelbar 84% der Anteile an der EWE AG.
EWE beginnt Suche nach einem neuen strategischen Partner, da EnBW sich bis Mitte 2019 von ihrem restlichen 6% EWE-Anteil trennen wird.
Der Infrastrukturinvestor ARDIAN erwirbt 26% der Anteile an der EWE AG und wird mit Closing am 28.02.2020 neuer Minderheitsgesellschafter und strategischer Wachstumspartner der EWE AG. Die WEE GmbH hält seitdem 59% der Kapitalanteile an der EWE AG, die EEW GmbH 15%.
Herbert Winkel, ehemaliger Landrat des Landkreises Vechta, wird zum neuen Verbandsgeschäftsführer gewählt.